Best Practice
Regulierung eTrottinett-Sharing in Uster

Regulierung eTrottinett-Sharing Uster
Regulierung eTrottinett-Sharing Uster

eScooter-Sharing fokussierte sich während einiger Zeit primär auf die grossen Agglomerationskerne. Inzwischen werden immer mehr Angebote in mittelgrossen Zentren lanciert. Städte wie Uster nachen grundsätzliche positive Erfahrungen mit geteilten eScootern, haben jedoch detaillierte und verbindliche Regeln definiert.

Regulierung eTrottinett-Sharing Uster
Regulierung eTrottinett-Sharing Uster
Handlungsfeld

Regulatorik und Steuerung


Kanton

Zürich


Betroffene Gebietskörperschaft

Stadt Uster


Raumtyp

städtisch


Gemeindegrösse

> 20'000 Einwohner:innen


Angebotssegment

eTrottinett-Sharing


Regulierung eTrottinett-Sharing in Uster Die Lancierung von eScooter-Sharing erfolgte in Uster ursprünglich ziemlich ungeordnet und ohne Koordination mit den Behördern. Die Stadtpolizei hatte eingegriffen und klare Rahmenbedingungen gesetzt, indem entsprechende Zonen eingerichtet wurden, in denen das Abstellen der eTrottinette nicht möglich ist. Zudem wurden Fahrverbotszonen und Slow-Speed-Zonen eingeführt. Diese Massnahmen trugen massgeblich dazu bei, die Nutzung der eScooter in geordnete Bahnen zu lenken.

Vorgehen und Massnahmen

Die Stadtpolizei Uster hat gemeinsam mit dem Anbieter Regeln definiert: Einrichtung von Abstellverbotszonen: Es wurden gezielte Zonen definiert, in denen das Abstellen von eScootern nicht gestattet ist. Diese Zonen wurden so ausgewählt, dass sie besonders sensible Bereiche wie Fussgängerzonen, Einfahrten oder Notausgänge schützen. Einführung von Fahrverbotszonen: Bestimmte Bereiche der Stadt wurden zu Fahrverbotszonen erklärt, in denen das Fahren mit eScootern untersagt ist. Diese Massnahme zielte darauf ab, die Nutzung der eScooter in Gebieten zu unterbinden, die für andere Verkehrsarten oder Fussgänger vorbehalten sind. Etablierung von Slow-Speed-Zonen: In definierten Bereichen, insbesondere in dicht besiedelten oder stark frequentierten Zonen, wurden sogenannte Slow-Speed-Zonen eingeführt. In diesen Bereichen ist die Geschwindigkeit der eScooter stark reduziert, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

Ergebnisse und Wirkung

  • Die koordinierten Massnahmen haben wesentlich dazu beigetragen, die Nutzung der eScooter in Uster zu regulieren und in geordnete Bahnen zu lenken. Es fehlen jedoch ausreichend eingerichtete Zonen, um ein optimales Nutzererlebnis zu gewährleisten. Idealerweise sollten mehr Abstellflächen für Velos geschaffen werden, die auch für die eTrottinette zur Verfügung stehen. 
  • Die Massnahmen sorgten für eine bessere Integration der eScooter in den städtischen Raum, reduzierten Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden und verbesserten die allgemeine Verkehrssicherheit. 
  • Gerade das jüngere Publikum nützt das Angebot rege. Im Jahr 2023 zählte das Angebot in der Stadt etwa 150'000 Fahrten und 15'000 Nutzende, die davon profitierten.


Erfahrungen

Erfolgsfaktoren
  • Koordination mit Anbietern
  • Anpassungsfähigkeit der Zonen
  • Kommunikation mit der Öffentlichkeit

Hemmnisse
  • Teils übermässige Einschränkungen durch die Stadt bei der Flächenverfügbarkeit sowie unzureichend eingerichtete Zonen für ein optimales Nutzererlebnis. Idealerweise müssten mehr Veloabstellflächen eingerichtet werden, die auch für die eTrottis nutzbar sind. 
  • Verhaltensänderungen brauchen Zeit.


Finanzierung und Kosten

Regulatorische Massnahme ohne nennenswerten Kosten

Kontaktangaben

Manuel Walther
Leiter Verkehrstechnik
Stadtpolizei Uster
044 944 73 03
manuel.walther@uster.ch


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