Das Parkplatzreglement der Stadt Luzern erlaubt unter Artikel 13.2 die Reduktion von Pflichtparkplätzen, wenn an deren Stelle Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Ein Parkplatz für Carsharing ersetzt gemäss Reglement vier Parkplätze des massgeblichen Bedarfs für Bewohnende und Beschäftigte. Dadurch erhalten private einen substanziellen Anreiz, um in Carhsaring-Angebote zu investieren. Für den Nachweis ist bei Einreichen des Baugesuchs ein Vertrag mit einer Carsharing-Organisation vorzulegen.
Vorgehen und Massnahmen
Ein wesentlicher Treiber war die Verwaltung, die das Ziel verfolgt, Carsharing auch auf Privatgrundstücken zu fördern, um die Nutzung geteilter Fahrzeuge in breiteren Bereichen der Stadt zu ermöglichen. Weiter zielt die Förderung darauf ab, den öffentlichen Raum besser zu nutzen und den Bedarf an Privatfahrzeugen zu verringern, wodurch die Umweltbelastung weiter gesenkt werden kann.
Ergebnisse und Wirkung
Der Passus im Parkplatzreglement ist eine einfache und wirksame Methode, um Carsharing-Angebote auf Arealen und in Siedlungen zu fördern.
Bauherren werden zudem von der Erstellungspflicht von Parkplätzen für private Fahrzeuge entlastet, was sowohl Kosten spart als auch den Flächenverbrauch reduziert.
Durch die neue Regelung gibt es einzelne Bauvorhaben die nun einen Sharingparkplatz planten, z.B. Kooperation Industriestrasse Luzern.
Erfahrungen
Erfolgsfaktoren
Aktives Engagement seitens Verwaltung
Attraktiver finanzieller Anreiz für Bauträger
Klare Verankerung in der Planung
Hemmnisse
Die Herausforderung liegt darin, dass sich Architekten und Architektinnen mit diesen Regelungen vertraut machen und Sharing ganzheitlich denken sollten. Dies ist ein langwieriger Prozess, der in den letzten Jahren stetig vorangeschritten ist.
Anpassung des Parkplatzreglements notwendig.
Finanzierung und Kosten
Regulatorische Massnahmen ohne direkte Kostenfolge
Kontaktangaben
Markus Birrer
Projektleiter Mobilität
Stadt Luzern
041 208 86 16
markus.birrer@stadtluzern.ch
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