Best Practice Carsharing-Förderung im Baubewilligungsprozess in Luzern
Die Stadt Luzern ermöglicht die Erstellung von Carsharing-Stellplätze auf öffentlichem Grund und fördert diese aktiv im Rahmen von Bauvorhaben von Privaten.
Das Parkplatzreglement der Stadt Luzern erlaubt unter Artikel 13.2 die Reduktion von Pflichtparkplätzen, wenn an deren Stelle Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Ein Parkplatz für Carsharing ersetzt gemäss Reglement vier Parkplätze des massgeblichen Bedarfs für Bewohnende und Beschäftigte. Dadurch erhalten private einen substanziellen Anreiz, um in Carhsaring-Angebote zu investieren. Für den Nachweis ist bei Einreichen des Baugesuchs ein Vertrag mit einer Carsharing-Organisation vorzulegen.
Ergebnisse und Wirkung
Der Passus im Parkplatzreglement ist eine einfache und wirksame Methode, um Carsharing-Angebote auf Arealen und in Siedlungen zu fördern.
Finanzierung
Regulatorische Massnahmen ohne direkte Kostenfolge
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