Best Practice
Carsharing-Förderung im Baubewilligungsprozess in Luzern

Carsharing-Förderung im Baubewilligungsprozess in Luzern
Carsharing-Förderung im Baubewilligungsprozess in Luzern

Die Stadt Luzern ermöglicht die Erstellung von Carsharing-Stellplätze auf öffentlichem Grund und fördert diese aktiv im Rahmen von Bauvorhaben von Privaten.

Carsharing-Förderung im Baubewilligungsprozess in Luzern
Carsharing-Förderung im Baubewilligungsprozess in Luzern
Das Parkplatzreglement der Stadt Luzern erlaubt unter Artikel 13.2 die Reduktion von Pflichtparkplätzen, wenn an deren Stelle Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Ein Parkplatz für Carsharing ersetzt gemäss Reglement vier Parkplätze des massgeblichen Bedarfs für Bewohnende und Beschäftigte. Dadurch erhalten private einen substanziellen Anreiz, um in Carhsaring-Angebote zu investieren. Für den Nachweis ist bei Einreichen des Baugesuchs ein Vertrag mit einer Carsharing-Organisation vorzulegen.

Ergebnisse und Wirkung

Der Passus im Parkplatzreglement ist eine einfache und wirksame Methode, um Carsharing-Angebote auf Arealen und in Siedlungen zu fördern.

Finanzierung

Regulatorische Massnahmen ohne direkte Kostenfolge

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