Best Practice
Aktion Ladeinfrastruktur

Aktion Ladeinfrastruktur
Aktion Ladeinfrastruktur

Die Aktion Ladeinfrastruktur richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von öffentlich zugänglichen und privaten Parkierungsanlagen am Standort Kanton Basel-Stadt, die ihre bereits bestehende oder neu zu erstellende Parkierungsanlage für das Laden von Elektroautos vorbereiten wollen.

Aktion Ladeinfrastruktur
Aktion Ladeinfrastruktur
Handlungsfeld

Regulatorik und Steuerung


Kanton

Basel-Stadt


Betroffene Gebietskörperschaft

Kanton Basel-Stadt


Raumtyp

städtisch


Gemeindegrösse

> 20'000 Einwohner:innen


Angebotssegment

Stationsbasiertes Carsharing


Aktion Ladeinfrastruktur Durch die Aktion Ladeinfrastruktur werden vom Kanton Basel-Stadt Investitionen in die Grundinstallation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Parkhäusern und Parkierungsanlagen unterstützt, insbesondere auch die Grundinstallation für Carsharing-Standorte auf öffentlich zugänglichen (Allmend) Parkierungsanlagen. Die Basler Regierung hat eine entsprechende Verordnung gutgeheissen. Durch die Förderung wird die Grundlage für eine breitere Nutzung von Elektrofahrzeugen geschaffen

Vorgehen und Massnahmen

Das Gesuch kann von der Eigentümerin oder dem Eigentümer, aber auch durch die von der Eigentümerschaft beauftragte Liegenschaftsverwaltung oder Elektroinstallationsfirma gestellt werden. Es können natürliche oder juristische Personen Fördergesuche stellen. Förderbeitragsberechtigt und für das Gesuchsverfahren verantwortlich ist die Eigentümerschaft. Gefördert wird die Grundinstallation ab Hausanschluss bis zur horizontalen Zuleitung (z.B. Einzelleitung oder Flachkabel) unmittelbar über den Parkplätzen oder direkt zur Position der zukünftigen Ladestation. Die Aktion Ladeinfrastruktur dauert von Anfang Juli 2024 bis Ende 2030.

Ergebnisse und Wirkung

  • Mit dem Förderprogramm sollen bis 2030 bis zu 15'000 Ladestationen gebaut werden können. 
  • Der Grosse Rat hatte Anfang 2024 beschlossen, dass der Kanton Basel-Stadt die Ladeinfrastruktur für E-Autos in Parkhäusern und auf privatem Grund fördern muss.


Erfahrungen

Zurzeit sind noch keine Aussagen möglich.

Finanzierung und Kosten

Für einen öffentlichen Carsharing-Standort beträgt der Fördersatz 60% der zugelassenen Kosten (inkl. MwSt.) und der maximale Beitrag CHF 7’500/Ladepunkt.

Kontaktangaben

Simon Kettner
Abteilungsleiter Mobilitätsstrategie
Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt
Amt für Mobilität
061 267 81 19
simon.kettner@bs.ch


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